Brandschutz ist einer der wichtigsten Bestandteile der zivilen Sicherheit im Allgemeinen. Die Verfügbarkeit der erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen ist Voraussetzung für die Einhaltung der Normen.
Die Gewährleistung eines angemessenen Brandschutzniveaus in einem Unternehmen oder einer Organisation ist eines der wichtigsten Elemente des Arbeitsschutzsystems. Staatliche Standards haben Listen und Normen für die Bereitstellung von primären Feuerlöschmitteln entwickelt und implementiert, die es ermöglichen, Verluste durch lokale Brände vor dem Eintreffen von Brandspezialisten zu minimieren.
Was ist das primäre Löschmittel
Nach den festgelegten Regeln und Vorschriften sollten solche Mittel in Betracht gezogen werden:
- Feuerlöscher;
- interne Hydranten;
- Feuerlöschgeräte und -werkzeuge.
Die Liste der Feuerlöschausrüstung kann umfassen: Kisten mit Sand, Eimer, Schaufeln, Wasserfässer, nicht brennbare Tücher (normalerweise Asbest). Baggars, Äxte und Brecheisen gelten als Werkzeuge zur Brandbekämpfung. Die Höhe der erforderlichen Ausrüstung mit den aufgeführten Mitteln zum Löschen eines Brandes wird in Abhängigkeit von der Brandgefahr der Anlage, ihrer Fläche, der Anzahl des Arbeitspersonals bestimmt.
Allgemeine Anforderungen an primäre Feuerlöscheinrichtungen (PSP)
Regulatorische Dokumente zu Brandschutzfragen regeln auch allgemeine Anforderungen an PSP.
1. Alle verfügbaren Mittel zur Brandbekämpfung müssen sich an leicht zugänglichen Orten befinden. Sie dürfen die Evakuierung von Personen nicht behindern.
2. Die Inspektion des PSP sollte regelmäßig durchgeführt werden. Defekte Mittel, Inventar und Werkzeuge sind schnellstmöglich zu ersetzen.
3. Die Wartung von Feuerlöschern und internen Hydranten muss rechtzeitig durchgeführt werden. In diesem Fall wird ein entsprechendes Gesetz erlassen oder eine zur Durchführung solcher Arbeiten befugte Organisation markiert die genehmigten Mittel.
4. Anweisungen für die Arbeit mit PSP dürfen nicht für andere als ihren unmittelbaren praktischen Zweck verwendet werden.
5. Die auf der Brandmelderzentrale befindlichen Feuerlöschmittel dürfen nicht mit Drähten, Nägeln etc. starr fixiert werden.
6. Feuerschutzschilde im Betrieb sind nummeriert und so versiegelt, dass ihr leichtes Öffnen nicht behindert wird.
7. Die Aufstellung von gebrauchsfähigen Feuerlöschern erfolgt in einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m vom Boden bis zur Unterkante des Geräts an Orten, die keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, in ausreichendem Abstand zu Heizungen oder Heizungsanlagen.
8. Der Zugang zum PSP sollte ungehindert sein.
An Orten, an denen Feuerlöschmittel angebracht sind, sind Schilder mit der Telefonnummer der Feuerwehr obligatorisch.