Sie haben Ihr Auto geparkt, buchstäblich eine halbe Stunde verlassen und als Sie zurückkamen, war Ihr Transport nicht da. Vielleicht wurde er entführt oder wegen eines Parkverstoßes evakuiert.
Notwendig
- - Zivilpass des Autobesitzers;
- - Führerschein;
- - STS (Plastikkarte);
- - Vollmacht.
Anweisungen
Schritt 1
Schauen Sie sich zuerst nach einem Schild um, das das Parken / Parken verbietet. Wenn Sie ein solches Schild nicht gefunden haben, hat Ihr Transport höchstwahrscheinlich die Durchführung einer Veranstaltung gestört und es wurde einfach verschoben. Und ein ohne Verstöße geparktes Auto darf auf engstem Raum bewegt werden, nämlich nicht mehr als 400 Meter vorwärts oder rückwärts.
Schritt 2
Haben Sie das Auto nicht gefunden? Dann sollten Sie die GSPTS-Hotline oder den städtischen Fahrdienst (rund um die Uhr) anrufen. Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Autonummer und die Adresse an, an der Sie es gelassen haben, bevor es verschwunden ist. Falls er evakuiert wurde, erhalten Sie die genaue Adresse. Für den Fall, dass das Auto einfach umgestellt wird, wird Ihnen auch mitgeteilt, wo.
Schritt 3
Sollte Ihr Auto wegen Schneeräumung oder einem anderen Ereignis umgezogen worden sein, wird Ihnen dies nicht in Rechnung gestellt. Rufen Sie die Hotline an, wenn sie Geld verlangen oder Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug durch die Bewegung feststellen. Die Täter werden wahrscheinlich ihre Lizenzen verlieren und auch Schadenersatz fordern.
Schritt 4
Bei der Landespolizeidienstdirektion können Sie sich auch erkundigen, bei welcher Verkehrspolizeibehörde Sie eine Genehmigung beantragen müssen, wenn Sie Ihr Auto an einer Park-/Parkverbotsstelle abgestellt haben und es später dort nicht wiedergefunden haben, wo es abgestellt wurde. Im Falle einer Evakuierung des Autos bei der Verkehrspolizei muss das erforderliche Dokumentenpaket (aus dem Punkt "Was wird benötigt") vorgelegt werden.
Schritt 5
Sie erhalten ein Protokoll über die Festnahme des Fahrzeugs, eine Genehmigung zur Rückgabe des Autos und eine Quittung über die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300 Rubel. Die erhaltene Genehmigung muss auf dem Parkplatz vorgelegt werden.