Zu den gefährlichen Produktionsstätten zählen Betriebe, deren Werkstätten, Abteilungen, Standorte, an denen gefährliche Stoffe gelagert, verarbeitet und vernichtet werden.
Merkmale gefährlicher Produktionsanlagen
Als gefährliche Produktionsanlagen gelten solche, in denen die Verarbeitung, Lagerung, der Transport und die Vernichtung von brennbaren, brandfördernden und explosiven, giftigen sowie umweltgefährdenden Stoffen erfolgt. Zu den gefährlichen Produktionsstätten zählen auch solche Betriebe, die unter übermäßigem Druck arbeitende Geräte und stationäre Hebevorrichtungen verwenden. Produktionsstätten, in denen Bergbau betrieben wird und Legierungen aus Eisen- und Nichteisenmetallen als natürlich gefährlich bezeichnet werden können.
Es ist strengstens verboten, Geräte in gefährlichen Produktionsstätten ohne besondere Genehmigung von Rostechnadzor für deren Verwendung zu verwenden.
Gefährliche und explosive Produktionsanlagen
Gefährliche und explosive Produktionsanlagen sind voneinander zu unterscheiden. Zum Beispiel kann ein elektrisch beheizter Kessel ebenso wie ein Hebemechanismus nur als gefährliches Objekt angesehen werden. Sie sind nicht explosiv. Übrigens ist es sehr wichtig, dieses Konzept bei der Auswahl der richtigen Ausrüstung zu berücksichtigen.
Betriebsmittel für gefährliche Produktionsanlagen sollten nicht durch das Vorhandensein von Explosionsschutzkennzeichnungen gekennzeichnet sein. Die Erlaubnis von Rostekhnadzor wird ausreichen. Und bei Ausrüstungen für Explosivstoffproduktionsanlagen muss eine besondere Kennzeichnung vorhanden sein. Nun, Sie können nicht ohne Erlaubnis tun.
Produktionsanlagen können nur von der Organisation, die diese Anlagen betreibt, als gefährlich eingestuft werden. Die Ergebnisse ihrer Identifizierung werden auch gemäß der bestehenden Liste gefährlicher Produktionsanlagen verlangt. Diese Liste wird übrigens vom russischen Rostekhnadzor zusammengestellt.
Die Besonderheiten der Erlangung einer Lizenz zum Betrieb einer gefährlichen Anlage
Um eine Erlaubnis zum Betrieb einer gefährlichen Produktionsanlage zu erhalten, muss der Antragsteller der zuständigen Organisation die Abnahmebescheinigung der Anlage oder einen positiven Abschluss der Betriebssicherheitsprüfung vorlegen. Auch für diese Anlage benötigen Sie eine Arbeitssicherheitserklärung. Die Lizenz muss immer den Nachweis enthalten, dass der Antragsteller eine Haftpflichtversicherung für die Verursachung eines Schadens abgeschlossen hat.