Bei der Erstellung des Hauptdokuments (Antrag, Mustervertrag, Bestellung usw.) müssen Sie daran denken, dass, wenn es erläuternde und erläuternde Dokumente beigefügt werden muss, diese korrekt erstellt werden sollten. Bei Nichtbeachtung der Regeln kann das Hauptdokument rechtlich ungültig werden. Seien Sie daher vorsichtig und denken Sie daran, dass die Maßnahmen zur Erstellung von Anträgen streng geregelt sind und die strikte Einhaltung der Standards von GOST R 6.30-2003 erfordern.
Anweisungen
Schritt 1
Bereiten Sie zunächst die Dokumente vor, die dem Hauptdokument (Brief, Vertrag usw.) beigefügt werden sollen. Dies können Grafiken (Tabellen, Listen, Rechtsakte usw.) sein, die auf separaten Blättern gedruckt, mehrere Blätter zu einem Dokument oder Broschüren zusammengefügt werden. Nummerieren Sie sie gemäß den Empfehlungen für die Gestaltung von Anwendungen, die in GOST aufgeführt sind.
Schritt 2
Markieren Sie auf jedem dieser Dokumente die Anlage. Schreiben Sie auf dem ersten Blatt des Dokuments in die obere rechte Ecke "Anhang Nr." und geben Sie eine Seriennummer ein. Schreiben Sie direkt darunter den Namen des Verwaltungsdokuments "zum Dienstleistungsvertrag" und seine Details (Nummer und Datum der Unterzeichnung).
Schritt 3
Vermerken Sie die Bewerbung im Hauptdokument. Dies kann im Text im entsprechenden Abschnitt des Verwaltungsdokuments erfolgen. Wenn Sie beispielsweise die angenommenen Entscheidungen auflisten, machen Sie am Ende jedes Absatzes einen Link mit der Nummer des Antrags, der dem betreffenden Thema entspricht. In den meisten Fällen wird die Liste jedoch am Ende des Hauptdokuments Platz haben. In diesem Fall wird der Abschnitt "Anhang" direkt unter dem Haupttext, aber vor den Unterschriften platziert.
Schritt 4
Legen Sie unmittelbar nach der Angabe des Titels des Abschnitts eine Liste der angehängten Dokumente an und füllen Sie sie in Form einer nummerierten Liste aus. Geben Sie darin den Namen, die Anzahl der Blätter und die Kopien an und vergessen Sie nicht, die Nummerierung zu beachten. Die Blattanzahl in Prospekten muss nicht angegeben werden. Bei Dokumenten mit eigenen Anhängen müssen Sie dies vermerken. Geben Sie in diesem Fall die Gesamtzahl der Blätter an, dh "gesamt".