Das eingekreiste (c) ist das Symbol zur Kennzeichnung des Urheberrechts. Dies ist eines der beliebtesten Symbole der Welt. Es erschien ursprünglich in den Vereinigten Staaten, wird aber auch in Russland verwendet. In GOST heißt es "Copyright Protection Mark".
Im Jahr 1802 wurde in den Vereinigten Staaten ein Gesetzesdokument herausgegeben, das die Aufnahme eines Urheberrechtsvermerks in jedes Werk der Urheberschaft forderte. Wenn es sich um ein Kunstwerk handelte, musste der Hinweis auf seine Oberfläche geschrieben werden.
Das Copyright-Zeichen tauchte auch erstmals im US-Recht auf.
Bis 1979 ging man davon aus, dass ein Werk, das keinen richtig formatierten Copyright-Vermerk enthält, nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Eines der Elemente der Mitteilung war das Wort Copyright. Eine abgekürzte Version von Copr wurde ebenfalls verwendet. oder Symbol © - Lateinisches "c" in einem Kreis.
Herkunft des Symbols
1909 erschien das ©-Symbol. In den frühen Tagen wurde die Marke verwendet, um die legale Urheberschaft und das genehmigte Urheberrecht für ein veröffentlichtes Werk anzuzeigen. Später wurde die Aufnahme des Symbols in das Werk optional, da das Urheberrecht automatisch vergeben wurde. Dennoch ist das Symbol ein nützlicher Indikator für die Urheberschaft, und seine Verwendung bedeutet, dass der Autor ein bestimmtes Werk als Produkt seiner Arbeit erkennt.
So erstellen Sie einen Urheberrechtshinweis
Der Urheberrechtshinweis enthält drei Punkte:
1) Lateinisches "c" in einem Kreis - Symbol ©, 2) Rechtsgültiger Name des Urheberrechtsinhabers, 3) Das Jahr, in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde.
Beispielsweise:
© Melodiya Verlag, 2003
Muss ich einen Urheberrechtshinweis schreiben?
Manchmal stellen Musiker, Geschäftsinhaber, die auf die eine oder andere Weise mit der Veröffentlichung, der Schaffung von Kunstwerken oder anderen Werken der Urheberschaft verbunden sind, die Frage: Soll die Urheberschaft angegeben werden? Es ist zwar nicht notwendig, das Werk mit Ihrem Namen zu unterschreiben, ist aber aus rechtlicher Sicht sinnvoll. Da keine Urheberschaft eingetragen werden muss, ist das Gedicht geschrieben, das Bild gezeichnet, die Website erstellt, die Firmenbroschüre fertig, das Video für Youtube aufgenommen, sie können mit einem Copyright-Vermerk versehen werden.
Tatsache ist, dass Sie auf diese Weise Ihre Rechte an dem Werk geltend machen. Plagiate sind leider keine Seltenheit.
Nichts garantiert, dass einer der Autoren nicht eines Tages Opfer eines Missbrauchs seines Urheberrechts wird.
Es ist viel einfacher, vor Gericht nachzuweisen, dass Sie der Urheber sind, wenn eine Kündigung am Arbeitsplatz vorliegt. Außerdem können Sie in diesem Fall eine größere Geldsumme wegen Urheberrechtsverletzung verklagen.