Für alle nicht zu Wohnzwecken betriebenen Gebäude wird ein Brandevakuierungsplan gemäß GOST R 12.2.143-2002 erstellt. Es sollte die Besonderheiten des menschlichen Verhaltens im Brandfall, raumplanerische Lösungen, Zuverlässigkeit, Größe und Art der Kommunikationswege berücksichtigen. Sie sollte unter Berücksichtigung der zu erwartenden Leistung des Personenstroms, der Betriebsweise des Gebäudes und der Standorte aktiver und passiver Feuerlöschanlagen erstellt werden.
Anweisungen
Schritt 1
Der Evakuierungsplan sollte aus Grafik- und Textteilen bestehen. Wenn die Grundfläche mehr als 1000 Quadratmeter beträgt, sollte für jeden Abschnitt ein separater Plan erstellt werden. Für den Gebäudebetrieb tagsüber und nachts werden zwei Planversionen entwickelt. Sie sollten an einer zugänglichen, auffälligen Stelle aufgehängt werden.
Schritt 2
Der grafische Teil besteht aus einem Grundriss, in dem die empfohlenen Hauptwege eines möglichen Austritts aus dem Stockwerk für jeden einzelnen Raum mit Hilfe durchgezogener grüner Pfeile angezeigt werden. Gepunktete grüne Pfeile auf dem Plan markieren alternative Fluchtwege. Der grafische Teil sollte die Standorte von Telefonen, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgängen, die Orte, an denen Feuerautomatisierungssysteme eingeschaltet sind, und den Ort, an dem sich dieser Evakuierungsplan befindet, angeben. Am unteren Rand des grafischen Diagramms müssen die Symbole mit der Interpretation jedes Symbols angegeben werden. Die Zeichnung sollte keine unnötigen überladenen Teile enthalten.
Schritt 3
Der Textteil des Plans sollte Anweisungen oder ein Memo zu Maßnahmen im Brandfall enthalten. Es sollte in tabellarischer Form dargestellt werden. In den Spalten der Tabelle sind die Liste und die Reihenfolge der Maßnahmen angegeben, eine verantwortliche Führungskraft wird ernannt. Zu den obligatorischen Maßnahmen gehören die Warnung vor einer Brandgefahr, die Organisation einer Evakuierung, die Überprüfung der Räumlichkeiten der Etage, um zu sehen, ob alle Personen sie verlassen haben, sowie die Überprüfung der Funktion der Brandmeldeanlage. In der Tabelle müssen auch Maßnahmen für den Fall eines Ausfalls des automatischen Feuerlöschsystems vorgesehen werden: Löschen des Feuers und Evakuieren von Geräten und Eigentum.
Schritt 4
Der Evakuierungsplan wird vom Leiter des Unternehmens oder dem Vermieter genehmigt, der in den Gremien der staatlichen Feueraufsicht vereinbart wurde. Es muss von den für die Erstellung verantwortlichen Beamten und von Mitarbeitern, die damit vertraut sind, unterzeichnet werden. Der Plan für das Evakuierungsschema im Brandfall sollte in Abhängigkeit von der erforderlichen Anzahl von Plätzen für seine Platzierung und unter Berücksichtigung seiner Verwendung bei regelmäßigen Trainingsübungen dupliziert werden.