Die versäumte Frist für die Eröffnung und Annahme der Erbschaft kann gerichtlich nachgeholt werden. Dazu müssen Sie beim Schiedsgericht einen Antrag mit einer Erklärung und einem Paket von Unterlagen stellen, die die Gültigkeit des Grundes für die versäumte Frist bestätigen.
Notwendig
- - Antrag an das Gericht;
- - der Pass;
- - eine Bestandsaufnahme der erblichen Masse;
- - Dokumente über die Beziehung zum Erblasser;
- - Dokumente, die die Gültigkeit der Gründe für die versäumten Fristen für die Annahme der Erbschaft bestätigen.
Anleitung
Schritt 1
Um in die Rechte des Erben einzutreten, müssen Sie beim Notariat am letzten Wohnsitz des Erblassers mit Antrag und Unterlagen die Eröffnung eines Erbfalls beantragen. Wenn Sie den letzten Wohnort des Erblassers nicht kannten, ist die Eröffnung eines Erbfalls am Ort des Hauptteils des Nachlasses zulässig.
Schritt 2
Die Frist für die Annahme der Erbschaft beträgt 6 Monate ab dem Tag des Todes des Erblassers. Wenn Sie den Notar nicht innerhalb der angegebenen Frist kontaktiert haben, gelten sie als versäumt. Nach 6 Monaten wird die gesamte Erbmasse per Gesetz oder testamentarisch auf die Erben aufgeteilt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt alle zu Lebzeiten des Erblassers gezeugten Erben geboren sind.
Schritt 3
Um die Fristen für die Annahme der Erbschaft wiederherzustellen, müssen Sie sich an das Schiedsgericht wenden. Stellen Sie einen Antrag unter Angabe des Grundes für die versäumten Fristen, legen Sie Ihren Reisepass, Dokumente über die Beziehung zum Erblasser, eine Bestandsaufnahme vor. Außerdem müssen Sie den Nachweis erbringen, dass der Grund für die Versäumung der Frist zur Annahme der Erbschaft gültig war.
Schritt 4
Ein triftiger Grund kann sein: - eine langfristige Krankheit, die durch Dokumente einer medizinischen Einrichtung bestätigt werden muss; - Verbüßung einer Strafe in einer Besserungskolonie; - Aufenthalt im Ausland; - lange Geschäftsreise; der Tod des Erblassers.
Schritt 5
Das Gericht kann andere Gründe als hinreichend stichhaltig erachten, um die Erbschaftsbedingungen wiederherzustellen. Aufgrund eines Gerichtsurteils werden die Bedingungen für die Annahme der Erbschaft wiederhergestellt. Die zwischen den Erben aufgeteilte Erbmasse unterliegt der Revision unter Berücksichtigung des Auftretens eines anderen Erben, dem nach dem Gesetz der gleiche oder der im Testament bestimmte Anteil zusteht.