Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Schuldner von der vertraglichen Haftung befreit werden, wenn er nachweist, dass die Pflichtverletzung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Solche Umstände werden auch als höhere Gewalt bezeichnet.
Definition und Anzeichen von Umständen höherer Gewalt
Die Umstände höherer Gewalt werden in Artikel 401 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation erwähnt. Sie werden als „extrem und unter den gegebenen Bedingungen unvermeidbar“definiert. Weder der internationale noch der nationale Rechtsrahmen enthalten jedoch eine vollständige und obligatorische Liste dieser Umstände, daher werden in Ermangelung einer spezifischen Liste von Umständen in der Vereinbarung, die die Parteien als unüberwindbar betrachten, später unweigerlich Meinungsverschiedenheiten auftreten. Daher wäre es ratsam, im Abkommen folgende Umstände vorzuschreiben: Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, Verkehrsunfälle, Veröffentlichung von Verbotsvorschriften, Unruhen, Unruhen, Krieg und Feindseligkeiten, Personalstreiks. Höhere Gewalt hat häufige Anzeichen von Extreme, Unvermeidlichkeit und Unvorhersehbarkeit. Solche Umstände sollten äußerer Natur sein und erst nach Vertragsschluss auftreten.
Ist das Hindernis bei der Erfüllung von Pflichten aus dem Vertrag nur von vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer nur für die Dauer dieses Hindernisses von der Haftung frei.
Höhere Gewalt: Kontroverse Themen
Die Zuschreibung von Phänomenen des öffentlichen Lebens (Unruhen, Militäreinsätze, Blockaden und Streiks) auf die höhere Gewalt ist umstritten. Im sowjetischen Zivilrecht herrschte lange Zeit die Meinung, dass ein solcher Hinweis auf soziale Phänomene als unwiderstehliche Kraft inakzeptabel sei. Derzeit können nicht alle diese Umstände als höhere Gewalt anerkannt werden. Dauert beispielsweise ein Kriegszustand lange an, verliert er das Zeichen der Unberechenbarkeit und kann daher nicht auf höhere Gewalt zurückgeführt werden.
Auch Brandstiftungen sind vor Gericht umstritten. Es muss nachgewiesen werden, dass solche Umstände alle Anzeichen höherer Gewalt aufweisen und die Personen, die den Schaden verursacht haben, unbekannt sind.
Auch die innerstaatliche Justiz ist bei der Beurteilung des Streiks vorsichtig. Es wird angenommen, dass nur Streiks ganzer Industriezweige auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind, da die Beendigung der Arbeit einer Organisation bewusst provoziert werden kann. Umstritten ist die Frage der Zuordnung von Straftaten (zB Terroranschläge) auf höhere Gewalt. Derzeit verneint der vorherrschende Standpunkt ihre Einstellung zu den Umständen höherer Gewalt. Sie können jedoch als höhere Gewalt eingestuft werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie alle erforderlichen Eigenschaften aufweisen.