Ein Wohnort ist ein einer Person rechtmäßig zugewiesener Wohnraum, an dem sie sich für mehr als sechs Monate im Jahr dauerhaft aufhält. Die Wahl des Wohnortes erfolgt freiwillig durch alle Kategorien von Bürgern, auch minderjährige Kinder im Falle einer Scheidung.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn Sie am Ort Ihrer dauerhaften Eintragung als Eigentümer oder im Untermietvertrag länger als 6 Monate im Jahr in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, ist dieser Wohnraum Ihr Wohnsitz. Sie müssen sich innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Ankunft an Ihrem neuen Wohnort an Ihrem Wohnort anmelden. Wenden Sie sich mit einer Erklärung, einem Ausreiseformular, einem Reisepass und einem Dokument, das dem Einzug zugrunde liegt (Mietvertrag, Eigentumsbescheinigung, Gerichtsbeschluss, Erklärung des Eigentümers usw.) an den Passbeamten.
Schritt 2
Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung am Wohnort in einer Wohnung oder einem Haus im Miteigentum benötigen Sie auch die Zustimmung aller Miteigentümer. Und für den legalen Eintritt in den kommunalen Wohnungsbau - die Zustimmung aller registrierten. Für die Einführung Minderjähriger ist jedoch weder die Zustimmung der Eigentümer noch der Arbeitgeber erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind nach der Scheidung bei einem der Elternteile verbleibt.
Schritt 3
Wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Ehepartner nicht über den Wohnort Ihres Kindes einigen können, gehen Sie mit einer Klageschrift vor Gericht. Geben Sie im Antrag den Namen des Gerichts, den Namen des Klägers und des Beklagten, den Namen des Dritten (Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde), den vollständigen Namen des Kindes und seinen momentanen Aufenthaltsort an.
Schritt 4
Beschreiben Sie kurz den Kern der Ansprüche (z. B. Verletzung des Erziehungsrechts des Klägers, Verletzung der Interessen des Kindes, Möglichkeit für das Kind, in bequemeren Verhältnissen zu leben usw.). Fügen Sie Ihrem Antrag alle Unterlagen bei, die Ihren Anspruch belegen.
Schritt 5
Vergessen Sie nicht, dass es für das Gericht nicht entscheidend sein wird, welche Bedingungen Sie für das Kind schaffen (oder nicht) können, sondern bei wem von den Eltern es wirklich bleiben möchte. Das Gericht kann ihn dazu befragen (wenn er bereits 10 Jahre alt ist) oder aufgrund von Zeugenaussagen (Angehörige, Nachbarn), Foto- und Videomaterial, Korrespondenz eine solche Schlussfolgerung ziehen. Die Entscheidung des Gerichts über den Wohnort des Kindes muss jedoch mit der Vormundschaft und den Vormundschaftsbehörden abgestimmt werden.