Beim Schuhkauf sollten Sie besonders aufpassen, denn nicht nur das Aussehen Ihrer Füße, sondern auch deren Gesundheit hängt maßgeblich vom gewählten Modell ab. Wenn Sie einen Fehler im Modell gemacht haben, können Sie versuchen, es an den Laden zurückzugeben, da das Gesetz in diesem Fall auf der Seite der Käufer liegt. Aber auch hier gibt es einige Nuancen.
Anweisungen
Schritt 1
Das Verbraucherschutzgesetz ermöglicht es Ihnen, die gekauften Schuhe an den Laden zurückzugeben, wenn sie in Größe, Farbe, Form, Stil nicht passen oder einfach nicht gefallen haben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn seit dem Kauf nicht mehr als zwei Wochen vergangen sind. Darüber hinaus müssen die Schuhe die Präsentations-, Verpackungs- und Preisschilder vollständig beibehalten. Andernfalls hat das Geschäft das Recht, Ihnen eine Rückerstattung für ein solches Produkt oder dessen Umtausch zu verweigern.
Schritt 2
Wenn Sie feststellen, dass die gekauften Stiefel vor Ablauf der Garantiezeit gebrochen oder undicht sind, verzweifeln Sie nicht. In diesem Fall erlaubt Ihnen das Gesetz auch, sie in den Laden zurückzubringen. Hauptsache man schaut sich die Anzahl der abgelaufenen Garantietage genau an. Es ist zu beachten, dass die Garantie für Winterstiefel nicht ab dem Zeitpunkt des Kaufs beginnt, der im Sommer erfolgen kann, sondern ab dem Beginn der Wintersaison. Da es an allen Orten unseres Landes rechtzeitig beginnt, kann der Zeitpunkt seines Auftretens in der örtlichen Verbraucherschutzabteilung festgestellt werden.
Schritt 3
Um Winterstiefel aus diesem Grund zurückzugeben, geben Sie eine Erklärung ab, in der Sie darum bitten, Ihnen Geld zu zahlen oder minderwertige Schuhe gegen andere auszutauschen. Bringen Sie die Stiefel zusammen mit der Anwendung in den Store und geben Sie sie dem Administrator. In diesem Fall müssen Sie nachweisen können, dass die Stiefel in diesem speziellen Geschäft gekauft wurden. Sie können die Quittung vorzeigen oder einen Zeugen zum Kauf einladen.
Schritt 4
Danach hat das Geschäft das Recht, die Schuhe zur Untersuchung zu schicken, die einen Herstellungsfehler beweist oder umgekehrt widerlegt. Im ersten Fall ist der Laden verpflichtet, zu Ihrem Termin zu gehen und die minderwertige Ware zurückzunehmen. Danach müssen Sie das Geld innerhalb von 10 Tagen zurückerstatten. Wenn das Geschäft die defekten Schuhe nicht zurücknehmen möchte, wenden Sie sich bitte an den Verbraucherschutzdienst.