Die Volkszählung ist ein wichtiges Ereignis im Leben eines Landes, das es ermöglicht, nicht nur die Bevölkerungszahl zu berücksichtigen, sondern auch Informationen über seine soziodemografischen Merkmale zu erhalten. Darüber hinaus ist die Häufigkeit der Umsetzung gesetzlich festgelegt.
Obwohl eine der wichtigsten Informationsquellen zu den soziodemografischen Merkmalen der Bevölkerung Russlands das vom Standesamt unterhaltene Personenregister ist, liefert die Volkszählung die genauesten Informationen.
Die Ziele der Volkszählung und ihr rechtlicher Rahmen
Die Bedeutung der Durchführung einer Volkszählung in einem Land liegt in der Art der Informationen über die Bürger sowie in der universellen Abdeckung. Neben der Berücksichtigung der Bevölkerungsgröße bei der Volkszählung werden also Informationen über die Bürger erhoben, die es ermöglichen, die Verteilung der Bevölkerung über das Territorium des Landes, ihre nationale und sprachliche Zusammensetzung, ihr Bildungsniveau und andere wichtige Punkte zu beurteilen Eigenschaften. Diese Aufgaben sowie das Verfahren zur Organisation und Durchführung der Volkszählung sind im Hauptdokument über die Durchführung der Volkszählung in der Russischen Föderation - Bundesgesetz Nr. 8-FZ vom 25. Januar 2002 "Über die Russische Volkszählung".
Gleichzeitig werden bei jeder Veranstaltung eine Vielzahl von Basis- und Zusatzrechtsakten erlassen, die die Voraussetzungen für deren Umsetzung festlegen. So wurden die wichtigsten Bestimmungen zur letzten Volkszählung 2010 im Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1074 "Über die Organisation der gesamtrussischen Volkszählung 2010" festgehalten.
Volkszählungshäufigkeit
Der gleiche normative Rechtsakt legt auch die Häufigkeit der Volkszählung in der Russischen Föderation fest. So bestimmt Artikel 3 des Gesetzes "Über die allrussische Volkszählung", dass diese Veranstaltung mindestens alle 10 Jahre stattfinden sollte. Gleichzeitig gilt jedoch das Datum der Gründung der Russischen Föderation offiziell als 25. Dezember 1991, als das RSFSR-Gesetz vom 25. Dezember Nr. 2094-I "Über die Änderung des Namens des Staates Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik" angenommen wurde, wonach unser Staat einen neuen Namen erhielt. Gleichzeitig wurde im Oktober 2002 die erste Volkszählung des Landes durchgeführt.
Zukünftig wurde der Zeitpunkt der Umsetzung jedoch an die aktuelle Gesetzgebung angepasst. Somit fand die nächste Volkszählung im Oktober 2010 statt, also früher als geplant – 8 Jahre nach der Vorveranstaltung. Es wird davon ausgegangen, dass die nächste Volkszählung in der Russischen Föderation streng gesetzeskonform durchgeführt wird - im Jahr 2020. Gleichzeitig ist geplant, 2015 einen Mikrozensus durchzuführen, an dem weniger als 1 % der Haushalte teilnehmen.