Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Deutschen übersetzt bedeutet dieser Ausdruck „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Unternehmensform, die vorsieht, dass die Gesellschafter des Unternehmens für potenzielle Risiken nur in Höhe ihres Anteils am genehmigten Kapital haften.
Genehmigtes Kapital
GmbH sind in der Schweiz, Deutschland und Österreich weit verbreitet. Die Höhe des genehmigten Mindestkapitals der GmbH beträgt je nach Land 25 bis 35 Tausend Euro. Es muss kein echtes Geld sein. Sie ist zulässig, wenn ein Teil des genehmigten Kapitals durch Bankgarantien und Wertpapiere abgesichert ist.
Je nachdem wie viele Personen in den Gründern der GmbH sind, sind die Voraussetzungen für das genehmigte Kapital leicht unterschiedlich. Wenn die GmbH einen Gründer hat, muss der gesamte Betrag des Stammkapitals bei der Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden. Wenn eine GmbH zwei oder mehr Gründer hat, muss jeder von ihnen bei der Registrierung mindestens 25 % ihres Anteils einbringen. Der Restbetrag wird im ersten Betriebsjahr des Unternehmens gezahlt.
Führungsstruktur
Die GmbH wird in der Regel auf zwei oder drei Ebenen geführt. Die untere Ebene ist die Versammlung der GmbH-Mitglieder, die obere Ebene ist der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer einer GmbH kann Staatsbürger eines beliebigen Landes sein, ein deutscher Pass ist nicht erforderlich. Zwischen der Gesellschafterversammlung und dem Direktor kann ein geschäftsführendes Zwischenglied bestehen - der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wird in der Regel entweder in besonderen Fällen oder bei einer GmbH-Mitarbeiterzahl von mehr als fünfhundert Personen gebildet.
Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehört die Lösung aktueller Fragen der Gesellschaft. Beschlüsse werden durch Stimmabgabe gefasst – je 50 Euro Beteiligung am genehmigten Kapital gibt eine Stimme. Der Mindestanteil an der GmbH beträgt einhundert Euro, sodass jeder der Mitgründer in der Hauptversammlung mindestens zwei Stimmen hat.
Aufsichtsgesetz GmbH
In Deutschland unterliegen GmbHs einem Gesetz, das Ende des 19. Jahrhunderts verabschiedet wurde. Der Gesetzestext hat sich mehrfach geändert, die letzte große Änderung erfolgte 2008. Das Hauptziel der Änderungen war es, eine Vielzahl von Missbrauch zu verhindern. An die GmbH werden nun bei der Registrierung strengere Anforderungen gestellt. Geriet die frühere GmbH in eine Krisensituation, so lag die gesamte Verantwortung für die Insolvenzanmeldung beim Geschäftsführer. Auch wenn die GmbH keinen Geschäftsführer hat oder ihren Aufgaben nicht nachkommt, liegt die Verantwortung für die vorzeitige Insolvenz- oder Insolvenzerklärung der Gesellschaft bei allen Mitgründern.