Die Einberufung zum Militärdienst ist ein durch die geltende Gesetzgebung streng geregeltes Ereignis. Dies bedeutet, dass ein junger Mann nur während der Einberufung zur Armee geschickt werden kann und in den anderen Monaten ruhig schlafen kann.
Der Zeitpunkt der Einberufung der Wehrpflichtigen wird durch das Bundesgesetz Nr. 53-FZ vom 28. März 1998 "Über Wehrpflicht und Wehrdienst" festgelegt.
Termine der Wehrpflichtkampagnen
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 25 des angegebenen normativen Rechtsakts wird die Einberufung zum Militärdienst in der Russischen Föderation zweimal im Jahr durchgeführt. Darüber hinaus dauert jede Wehrpflicht mindestens drei Monate: Die Gesamtdauer der Entsendung von Jugendlichen zum Militärdienst beträgt somit mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres.
Vom 1. April bis 15. Juli läuft die sogenannte Frühjahrs-Einberufungskampagne, oft auch als Frühjahrs-Einberufung bezeichnet. Gleichzeitig können sich jedoch für bestimmte Kategorien von Wehrpflichtigen die angegebenen Bedingungen ändern. So können Bewohner des Hohen Nordens und anderer Regionen, die ihnen im Status gleichgestellt sind, im Rahmen des Frühjahrsentwurfs nur in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli in die Reihen der Streitkräfte der Russischen Föderation entsandt werden. Gleichzeitig werden Lehrer, die Bildungsaktivitäten durchführen, zur Armee geschickt. Aber die Bewohner der ländlichen Gebiete, die mit der Aussaat beschäftigt sind, unterliegen im Frühjahr und Sommer überhaupt nicht der Wehrpflicht.
Was die Herbst-Einberufungskampagne anbelangt, umfassen die allgemeinen Durchführungsbedingungen, die durch Artikel 25 des Bundesgesetzes Nr. 53-FZ vom 28. März 1998 "Über die Einberufung und den Wehrdienst" festgelegt wurden, den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember jeweils Jahr. Gleichzeitig werden Bewohner des Hohen Nordens und ähnlicher Territorien erneut im Rahmen eines verkürzten Programms einberufen - vom 1. November bis 31. Dezember. Lehrer, die derzeit Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen sind, unterliegen in der Herbst-Winter-Periode nicht der Wehrpflicht, und Dorfbewohner, die zu dieser Zeit mit der Ernte beschäftigt sind, können nur vom 15. Oktober bis 31. Dezember zur Armee geschickt werden.
Einberufene Personen
Gleichzeitig gelten die angegebenen Bedingungen der Wehrpflichtveranstaltungen jedoch nur für Jugendliche, die nach geltender Gesetzgebung zum Wehrdienst eingezogen werden können. Voraussetzungen hierfür sind das Alter von 18 bis 27 Jahren, die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und das Fehlen von Gründen für die Gewährung eines Aufschubs oder einer Dienstbefreiung.
Eine vollständige Liste dieser Gründe ist wiederum in den Artikeln 23 und 24 des Bundesgesetzes Nr. 53-FZ vom 28. März 1998 "Über Einberufung und Wehrdienst" enthalten. Solche Gründe können beispielsweise die Ausbildung an einer Hochschule, das Vorliegen einer der gesetzlich definierten Krankheiten und andere Gründe sein.