Nach den Vorschriften der Nummer 491 über die Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums eines Mehrfamilienhauses ist jeder Eigentümer oder Mieter von Sozialwohnungen verpflichtet, den an öffentlichen Orten verbrauchten Strom zu bezahlen. Diese Kategorie von Ausgaben umfasst: Beleuchtung von Eingängen, Betrieb von Aufzügen, Pumpen, Beleuchtung vor den Eingängen sowie allgemeine Haushaltsstromverluste, berechnet aus der Differenz zwischen dem Gesamtverbrauch des Hauses und dem für die Nutzung gezahlten Betrag Strom in den Wohnungen.
Notwendig
- - Taschenrechner;
- - Zählerstände aller Wohnungen;
- - Ablesungen des allgemeinen Hauszählers;
- - vorherige Ablesungen aller Messgeräte.
Anweisungen
Schritt 1
Bezahlen Sie den verbrauchten Strom an öffentlichen Orten gemäß der Quittung, die den Zahlungsbetrag im laufenden Monat angibt. Sie müssen nichts selbst berechnen. Dies geschieht durch die Bevollmächtigten des Vermögensinhabers des Mehrfamilienhauses und übersenden Quittungen an den Eigentümer oder den verantwortlichen Mieter.
Schritt 2
Die Berechnung erfolgt gemäß den "Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen", die von der Regierung der Russischen Föderation unter der Nummer 307 vom 20.05.06 genehmigt wurden. Die Formel für die Berechnung: Sie nehmen die Ablesungen des allgemeinen Hauszählers, multipliziert mit dem in der Region geltenden Tarif. Der Stromverbrauch in den Wohnungen wird separat berechnet. Es stellt sich die Differenz heraus, die für den verbrauchten Strom an öffentlichen Plätzen zu zahlen ist. Als nächstes wird der Koeffizient berechnet, der vom Eigentümer oder Mieter der Wohnung bezahlt werden muss. Der Stromverbrauch Ihrer Wohnung wird mit einem Faktor multipliziert.
Schritt 3
Sie können die Richtigkeit der Berechnung und den Ihnen in Rechnung gestellten Betrag selbst überprüfen. Ziehen Sie dazu den Gesamtstromverbrauch in allen Wohnungen vom Gesamtverbrauch des allgemeinen Hauszählers ab. Zum Beispiel beträgt der Gesamtstromverbrauch, berechnet nach den Ablesungen des allgemeinen Hauszählers, 1000 kW, es gibt 5 Wohnungen im Haus. Die erste Wohnung verbrauchte 100 kW in einem Monat, die zweite - 50 kW, die dritte - 150 kW, die vierte - 120 kW, die fünfte - 200 kW. 100 + 50 + 150 + 120 + 200 = 620 kW wurden von allen Wohnungen verbraucht. Von der Gesamtzahl, die im Beispiel 1000 kW beträgt, ziehen Sie die gesamte verbrauchte Strommenge ab, dh 620, Sie erhalten 380 kW - dies ist die Strommenge, die für den allgemeinen Haushaltsbedarf verbraucht wird.
Schritt 4
Berechnen Sie den Koeffizienten, der auf jede Wohnung angewendet wird. Teilen Sie dazu 380 kW durch 620, Sie erhalten 0, 61 - dies ist der Koeffizient, mit dem jeder Eigentümer oder Mieter einer Wohnung eine Quittung erhält. Die Höhe der Zahlung ist direkt proportional zum Stromverbrauch der eigenen Wohnung. Je mehr kW Strom die Bewohner in ihrer Wohnung verbrauchen, desto höher fällt die Zahlung für den allgemeinen Hausbedarf aus.