Die Föderation ist eine der beiden wichtigsten Regierungsformen. Die zweite gemeinsame Form ist der Einheitsstaat. Der Begriff „Föderation“stammt vom lateinischen foederatio (Vereinigung, Vereinigung) ab und setzt die Vereinigung mehrerer relativ unabhängiger Staatsgebilde zu einem einheitlichen Staat voraus.
Anweisungen
Schritt 1
Alle Bundesländer haben objektive historische Gründe für ihre Bildung. Insbesondere können Föderationen auf nationaler Basis gebildet werden, die mehrere verschiedene Völker zu einem einzigen Staat vereinen, auf religiöser Basis, territorial oder gemischt. Als Beispiel für eine auf territorialer Basis gegründete Föderation kann man Deutschland oder die Vereinigten Staaten, auf nationaler Basis – die Tschechoslowakei, und auf gemischter Basis – Russland oder Indien betrachten.
Schritt 2
Das Hauptmerkmal, das eine Föderation von einem Einheitsstaat unterscheidet, ist ein duales System von obersten Behörden, einschließlich der föderalen und regionalen Ebenen. In einem Bundesstaat können die Untertanen des Bundes zusammen mit der Bundesverfassung eigene Gesetze und Verordnungen bilden. Sie können eine eigene Staatsbürgerschaft, ein eigenes Kapital, ein eigenes Wappen und sogar eine Verfassung haben. Die Untertanen des Bundes haben jedoch nicht das Recht, den Bundesvertrag aufzulösen und aus dem Bund auszuscheiden. Sie haben auch keine eigene staatliche Souveränität und können als eigenständiges Subjekt der Weltpolitik nicht unabhängig auf der internationalen Bühne agieren.
Schritt 3
Unabhängig von den Besonderheiten ihrer Strukturen und den Besonderheiten ihrer Bildung weisen alle Bundesländer eine Reihe von Merkmalen auf, die sie von anderen Staatsformen abgrenzen:
- das Territorium einer Föderation besteht immer aus einer Reihe von Territorien ihrer Untertanen (Regionen, Staaten, Kantone usw.);
- ein föderaler Staat setzt Vielfalt aus ethnischen, nationalen, religiösen Gründen voraus;
- der Bundesstaat beruht auf einem von allen Untertanen des Bundes unterzeichneten Bundesvertrag;
- alle obersten gesetzgebenden, vollziehenden und judikativen Befugnisse unterliegen der Zuständigkeit der Landesorgane;
- die Befugnisse der Bundes- und Landesbehörden sind durch die Bundesverfassung begrenzt;
- der Bundestag hat immer ein Zweikammersystem, bei dem eine Kammer die Interessen der Untertanen des Bundes vertritt, die zweite als gesetzgebendes Organ des gesamten Bundeslandes fungiert;
- Die Untertanen der Föderation haben ihre eigenen gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Behörden. Sie können ihre eigenen Verfassungen und Gesetze bilden, haben oft eine eigene Staatsbürgerschaft, haben aber kein Recht, ihre eigene Währung zu drucken und haben keine staatliche Souveränität.